TC Messe & Montageservice

strahlendes Handwerk für Ihren Messeauftritt!

Impressum

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Tc Messe&Montageservice

Goethe Str.12
19053 Schwerin

Vertreten durch:
Christian Thömke

 

Kontakt:
Telefon: 0385-3947124
E-Mail: thoegel@aol.com

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:  DE 260589496

Wirtschafts-ID:
09028108459

Haftungsausschluss:

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Allgemeine Geschäftsbedingung für Dienstleistungen der Firma

TC- Messe & Montageservice

  

§ 1 Allgemeines -
Geltungsbereich


1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen Dienstleistungen die
über TCMesse & Montageservice abgewickelt werden (im
Folgenden:  TCMesse & Montageservice AGB genannt).
Sie gelten auch für Ergänzungs- und Folgeaufträge, soweit es sich um
gleichartige Auftragsgegenstände handelt.

2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung,
auch wenn die TCMesse & Montageservice AGB ihrer
Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die TCMesse & Montageservice AGB auf ein Schreiben Bezug nimmt,
das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf
solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener
Geschäftsbedingungen.

3. Vorliegende AGB gelten nur gegenüber Unternehmer, einer juristischen Person
des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder
rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird
und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. An ihr schriftliches Angebot ist TCMesse & Montageservice, vorbehaltlich des Vorliegens eines wichtigen Grundes gemäß § 3 Abs.
6, nur dann und solange gebunden, wie dies in ihrem Angebot bestimmt ist. Die
Angebotsbindung kann TCMesse & Montageservice ganz
oder teilweise, z.B. durch den Zusatz „Angebot freibleibend“, ausschließen.
Soweit die TCMesse & Montageservice AGB die
Angebotsbindung ganz oder teilweise ausschließt, ist TCMesse & Montageservice zum Vorbehalt des Widerrufs ihres Angebots bis
zum Zugang der Annahmeerklärung berechtigt, soweit sie infolge einer zwischenzeitlichen
Bestätigung anderer Aufträge an der Angebotsausführung gehindert ist. Die
Erklärung eines entsprechenden Vorbehalts im Angebot erfolgt beispielsweise
durch den Zusatz "Angebot freibleibend entsprechend Verfügbarkeit“.

2. Ein Vertrag kommt  mit dem schriftlichen Vertragsschluss oder der
schriftlichen Bestätigung oder auch bei mündlicher Zusage des Auftragsangebots TCMesse & Montageservice, spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der
Dienstleistung zustande. Art und Umfang der von der TCMesse & Montageservice geschuldeten Leistungen bestimmen sich - soweit
nicht gesondert vereinbart - ausschließlich nach dem Inhalt des geschlossenen
Auftrags bzw. der Bestätigung des Auftragsangebots.

3. Angaben auf den Internetseiten von TCMesse & Montageservice stellen weder die Übernahme einer Garantie noch eines
Beschaffenheitsrisikos dar.

§ 3 Leistungen

1. Zwischen dem Auftraggeber/Subunternehmer und TCMesse & Montageservice kommt jeweils ein Dienstvertrag zustande. Für die Erfüllung des
Dienstvertrages behält sich die TCMesse & Montageservice vor, Erfüllungsgehilfen
(Subunternehmer) zu beauftragen.

2. Beanstandungen der Erfüllungsgehilfen sind TCMesse & Montageservice spätestens am ersten Tag der Auftragsdurchführung bzw.
unverzüglich nach bekannt werden des Beanstandungsgrundes mitzuteilen. Bei
berechtigter Beanstandung ist der Auftraggeber berechtigt, schriftlich den
Austausch der Erfüllungsgehilfen zu verlangen. Verletzt der Auftraggeber seine
Rügepflicht, kann er hieraus keine Rechte herleiten.

3. Im Vertrag genannte Fristen und Termine für die Erfüllung der Dienstleistung
sind unverbindliche Angaben, soweit TCMesse & Montageservice den Zeitpunkt der Erfüllung nicht ausdrücklich schriftlich als
verbindlich bzw. Fixgeschäft bezeichnet. Die Dienstleistungstermine werden
insoweit grundsätzlich nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der
Monteurpower GmbH vereinbart und verstehen sich unverbindlich und vorbehaltlich
rechtzeitiger Verfügbarkeit der eingesetzten Kooperationspartner von TCMesse & Montageservice sowie unvorhergesehener Umstände
und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei TCMesse & Montageservice oder beim Kooperationspartner eintreffen, insbesondere
höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher
Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage etc.

4. Eine verbindlich vereinbarte Zeit für die Erbringung der Dienstleistung
verlängert sich angemessen, soweit TCMesse & Montageservice durch Umstände, die weder sie noch ihre Organe oder Erfüllungsgehilfen
zu vertreten haben, an deren Einhaltung gehindert wird. Die Einhaltung der
Termine setzt im Zweifel den vorherigen Eingang aller vom Auftraggeber zur
Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen, Zeichnungen, Vorlagen, Pläne,
Genehmigungen, mitwirkungspflichtige Freigaben, die Einhaltung vereinbarter
Zahlungsbedingungen sowie die Zur- Verfügung- Stellung von Material,
Informationen und Einrichtungen, die zur erfolgreichen und vollständigen
Erbringung der Leistung von TCMesse & Montageservice
nötig sind, voraus. Kommt der Auftraggeber von TCMesse & Montageservice dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, verlängert sich der
Zeitpunkt der Erfüllung um die Dauer der entsprechenden Verzögerung.

5. Verzögert sich die Erbringung der Dienstleistung auf Grund eines vom
Auftraggeber zu vertretenden Umstandes oder auf dessen Wunsch, ist TCMesse & Montageservice berechtigt, Ersatz der
erforderlichen Mehraufwendungen zu verlangen. Dem Auftraggeber steht im
Einzelfall der Nachweis eines geringeren Schadens frei.

6. TCMesse & Montageservice ist jederzeit
berechtigt, die Durchführung der Dienstleistungen insgesamt oder teilweise und
unabhängig von einer eingegangenen Angebotsbindung abzulehnen, sofern
wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund wäre z.B. der Einsatz der
Dienstleister auf einer illegalen Veranstaltung, die Überschreitung eines von TCMesse & Montageservice eingeräumten Kreditlimits gemäß § 4
Abs. 7 oder das negative Ergebnis einer durchgeführten Bonitätsprüfung (z.B.
bei Schufa, Creditreform, etc.).

7. Beinhaltet der Auftrag an TCMesse & Montageservice einer Dienstleistung auch eine vertragliche Verpflichtung zur
Herstellung eines Werkes, wird darüber ein gesonderter Vertrag geschlossen.

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen

1. Der Auftraggeber zahlt TCMesse & Montageservice für
die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte oder im Angebot
festgelegte Vergütung. Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich
zuzüglich der im jeweiligen Lieferland (Ausführungsort) geltenden
Mehrwertsteuer. Vereinbarte Stundensätze werden vollständig ohne Abzug von
Pausenzeiten und für jede angefangene Stunde abgerechnet. Die
Mindesteinsatzzeit beträgt pro Tag und pro gebuchten Monteur fünf Stunden, d.h.
auch bei einer geringeren Einsatzzeit sind mindestens fünf Stunden pro Monteur
/ Tag von dem Auftraggeber zu vergüten.


2. Die Erbringung der Dienstleistungen durch TCMesse & Montageservice erfolgt - insbesondere bei Neukunden - grundsätzlich gegen
Vorauskasse, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen
wurde. Sofern ein Skontoabzug vertraglich vereinbart worden ist, findet dieser
bei der Vorauszahlung Berücksichtigung.

a) Kommt der Auftraggeber mit der Vorauszahlung in Verzug, ist TCMesse & Montageservice wahlweise berechtigt, innerhalb einer dem
Auftraggeber zu setzenden Nachfrist die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
für die gesamte Auftragssumme zu verlangen. Nach fruchtlosem Ablauf der
Nachfrist kann die Monteurpower GmbH vom Vertrag zurücktreten und
Schadensersatz fordern.

b) Sofern TCMesse & Montageservice mit der
Erbringung ihrer Dienstleistung zunächst ohne ein Vorauszahlung oder nur einer
teilweisen Vorauszahlung beginnt, ist sie dennoch jederzeit berechtigt, die
weitere Durchführung des Auftrags von der Zahlung der gesamten Auftragssumme
ggf. abzgl. eines gewährten Skontoabzugs im Voraus abhängig zu machen. Der
Beginn der Dienstleistung ohne Vorauskasse bedeutet nicht den Verzicht von
TCMesse & Montageservice auf das Recht, eine
Vorauszahlung in Höhe der Auftragssumme zu verlangen.

c) Sofern TCMesse & Montageservice während eines
bereits begonnen Auftrags Vorauskasse verlangt und die weitere Durchführung von
der Vorauskasse abhängig macht, ist , um die reibungslose Fortführung des
Auftrags zu gewährleisten, die Vorauszahlung durch geeignete Unterlagen durch
den Auftraggeber nachzuweisen oder in bar zu tätigen. Der Auftraggeber kommt in
seinem eigenen Interesse der Vorauszahlung und ggf. deren Nachweis unverzüglich
nach.

d) Sollte der Auftraggeber trotz Aufforderung nicht unverzüglich Vorauskasseleisten und diese durch geeignete Unterlagen nachweisen, ist TCMesse & Montageservice berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz zu fordern.

3. Sofern TCMesse & Montageservice von ihrem Recht
auf eine Vorauszahlung keinen Gebrauch gemacht hat und soweit sich aus dem
Angebot von TCMesse & Montageservice nichts anderes
ergibt, ist der Rechnungsbetrag vierzehn Tage nach Rechnungsdatum und
Rechnungslegung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

a) Im Rahmen der Rechnungslegung ist es ausreichend, soweit eine Übersendung
per Brief mit Stundenzettel erfolgt.

b) Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und
richten sich im Übrigen nach dem Inhalt des Auftragsangebots. Für die
Rechtzeitigkeit jedweder Zahlung und Skontierung ist die Gutschrift des
geschuldeten Betrages auf dem Geschäftskonto von TCMesse & Montageservice oder die Übergabe des Rechnungsbetrages in bar
maßgeblich.

c) Bei Überweisungen auf das Geschäftskonto von TCMesse & Montageservice, das bei einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in
Deutschland geführt wird, werden alle eventuell anfallenden Bankgebühren und
sonstigen Überweisungskosten vom Auftraggeber getragen.


4. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Zahlungen in bar oder
per Überweisung zu leisten. Schecks werden lediglich erfüllungshalber und bei
besonderer Vereinbarung angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine
steht TCMesse & Montageservice ohne weitere Mahnung
ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz zu. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens
bleibt davon unberührt.


5. TCMesse & Montageservice ist berechtigt,
Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind
bereits Kosten und Zinsen durch den Verzug entstanden, so ist TCMesse & Montageservice berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Trifft der Auftraggeber eine anderweitige Tilgungsbestimmung, ist TCMesse & Montageservice berechtigt, die Zahlung abzulehnen.


6. Soweit von der vereinbarten Zahlungsbedingung ohne rechtfertigenden Grund
abgewichen wird, kann TCMesse & Montageservice darüber
hinaus unabhängig von § 4 Abs.2 jederzeit für ihre weitere Dienstleistung
wahlweise Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle
offenen Forderungen einschließlich derjenigen, die für TCMesse & Montageservice Wechsel hereingenommen hat oder für die
Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.


7. Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von TCMesse & Montageservice für jeden Einzelauftrag vergebenen
Kreditlimits. Bei der Festlegung des aktuellen Kreditlimits werden auch offene
Zahlungsverpflichtungen aus bereits bestehenden oder früheren Verträgen
berücksichtigt. Bei Überschreitung des jeweils aktuell festgelegten
Kreditlimits behält sich TCMesse & Montageservice vor,
den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Auch im Fall einer
nachträglich eingetretenen Änderung der Bonität oder Überschreitung des
Kreditlimits des Auftraggebers ist TCMesse & Montageservice zur Ausübung der in § 4 Abs. 2 und 6 genannten Rechte berechtigt. 8.
Befindet sich der Auftraggeber im Übrigen trotz einer ergänzenden
Zahlungsaufforderung weiterhin mit der Begleichung eines vereinbarten Teil-
oder des Gesamtbetrages in Verzug, so kann TCMesse & Montageservice außerdem das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

§ 5 Haftung

1. Die Haftung von TCMesse & Montageservice auf Schadensersatz,
gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug,
Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und
unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt,
nach Maßgabe dieses Paragraphen eingeschränkt.


2. TCMesse & Montageservice haftet nicht

a) im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter,
Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;

b) im Falle grober Fahrlässigkeit ihrer nicht- leitenden Angestellten oder
sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten handelt.

3. Soweit von TCMesse & Montageservice gemäß Abs. 2
dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden
begrenzt, die sie bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer
Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände,
die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher
Sorgfalt hätte voraussehen müssen.

4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht TCMesse & Montageservice für Sach- oder Personenschäden
(entsprechend der derzeitigen Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von
TCMesse & Montageservice) beschränkt, auch wenn es
sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem
Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen von TCMesse & Montageservice .

6. Soweit TCMesse & Montageservice Technische
Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht
zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören,
geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

7. Die Einschränkungen dieses Paragraphen gelten nicht für die Haftung von TCMesse & Montageservice wegen vorsätzlichen Verhaltens,
wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz.

§ 6 Kündigung

1. Der Vertrag kann beiderseits nur aus wichtigen Grund gekündigt werden. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund
derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und
unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages nicht
mehr zugemutet werden kann. Falls der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen
Grund kündigt oder falls die Monteurpower GmbH aus einem wichtigen vom
Auftraggeber zu vertretenden Grund kündigt, behält TCMesse & Montageservice den vollen, für den Auftrag noch offenen oder zu
erwarteten Vergütungsanspruch, gemindert um ersparte Aufwendungen. Den
Vertragspartnern bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens
vorbehalten.

2. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 7 Ausfallregelung, Rücktritt

1. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis zwei Wochen vor
Projektbeginn kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt bis zwei Tage
vor Projektbeginn, hat der Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung von
TCMesse & Montageservice zu ersetzen. Erfolgt ein
Rücktritt weniger als zwei Tage vor Projektbeginn, hat der Auftraggeber die
komplette vereinbarte Vergütung von TCMesse & Montageservice abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen zu ersetzen.

2. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis erhalten, dass im Einzelfall ein
geringerer Erstattungsbetrag als angemessen anzusetzen ist.

§ 8 Aufrechnungsverbot

Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Geheimhaltung, Wettbewerbsverbot

1. Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und
Kenntnisse der bzw. über TCMesse & Montageservice sowie
deren Partnern und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich seinen
Kunden geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich
behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages zwei
Jahre bestehen.

2. Der Auftraggeber hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle
Informationen über TCMesse & Montageservice, die
nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in den Medien
von TCMesse & Montageservice enthalten sind, zu
bewahren.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm von TCMesse & Montageservice zur Verfügung gestellten Unterlagen und
Materialien sowie Datenträger ordnungsgemäß und vor dem Zugriff Dritter
gesichert aufzubewahren.

4. Nach Durchführung der Vertragsleistungen bzw. nach Beendigung des
Einzelauftrages wird der Auftraggeber sämtliche, im Rahmen und im Zusammenhang
mit dem Einzelauftrag erstellten Unterlagen, übergebenen Materialien und
Informationen sowie Kopien hiervon, unverzüglich und ohne Aufforderung an die
zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit
nicht.

5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen Zeitraum
von zwei Jahren keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den
Dienstleistern und Kooperationspartnern von TCMesse & Montageservice zu tätigen, die zuvor im Rahmen des zwischen den Parteien
geschlossenen Vertrages für TCMesse & Montageservice
tätig gewesen sind und die der Auftraggeber durch die von TCMesse & Montageservice kennen gelernt hat. Diese Kundenschutzklausel
gilt auch für alle geschäftsvorbereitenden Maßnahmen und für den Fall, dass der
Auftraggeber mit Hilfe eines Dritten oder in sonstiger Weise mittelbar oder
unmittelbar Leistungen von einem solchen Dienstleister oder Kooperationspartner
in Anspruch nimmt. Diese Reglung gilt nicht hinsichtlich solcher Dienstleister,
die der Auftraggeber schon vor der Geschäftsbeziehung mit TCMesse & Montageservice in Anspruch genommen hat.

6. Bei Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung zahlt der Auftraggeber an TCMesse & Montageservice eine Vertragsstrafe in Höhe von 75%
des mit einem solchen Dienstleister oder Kooperationspartner vereinbarten
Auftragsvolumens.

7. Der Auftraggeber räumt TCMesse & Montageservice das
Recht ein, zu diesem Zweck durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder
Steuerberater in einem begründeten Verdacht, Bucheinsicht in seine Buchführung
nehmen zu lassen.

§ 10 Schlussbestimmungen; Gerichtsstand

1. Der zugrundeliegende Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN
Kaufrechts (CISG).

2. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung
zwischen TCMesse & Montageservice und dem
Auftraggeber ist – soweit gesetzlich zulässig - nach der Wahl von TCMesse & Montageservice (Amtsgericht Schwerin) oder
der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen TCMesse & Montageservice ist Schwerin (Amtsgericht Schwerin / Landgericht Schwerin)
ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche
Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.


3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung des
Vertrages getroffen werden, sind auch in dem Vertrag schriftlich niedergelegt.


4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt.



 


 

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